Arbeitszeugnis prüfen im Kanton Wallis
Das Wallis ist bekannt für seine Tourismusdestinationen — doch dahinter steckt ein diverser Arbeitsmarkt. Ob im Hotel am Matterhorn oder in der Industrie des Unterwallis: Arbeitszeugnisse müssen den gesetzlichen Standards entsprechen. Lassen Sie Ihr deutschsprachiges Zeugnis jetzt prüfen.
Besonderheiten im Kanton Wallis
- Zweisprachiger Kanton: Deutsches Oberwallis, französisches Unterwallis
- Tourismus (Zermatt, Verbier, Saas-Fee) als dominanter Sektor
- Chemie- und Aluminiumindistrie im Unterwallis
- Kantonsgericht Wallis: zweisprachige Entscheide
Zuständiges Gericht: Kantonsgericht Wallis
Erwähnung von krankheitsbedingten Abwesenheiten
Bundesgerichtsurteil 4A_336/2021 (Kanton Wallis)
Krankheiten dürfen im Zeugnis nur erwähnt werden, wenn sie die Leistung oder Eignung des Mitarbeiters grundlegend beeinflusst haben oder die Abwesenheit im Verhältnis zur Gesamtdauer erheblich war.
„Längere krankheitsbedingte Absenzen dürfen im Zeugnis nur erwähnt werden, wenn sie im Verhältnis zur Gesamtanstellungsdauer stark ins Gewicht fallen.“
Ihr Arbeitszeugnis aus dem Kanton Wallis analysieren
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Zeugnis jetzt analysierenWas ist ein Schweizer Arbeitszeugnis?
In der Schweiz haben Arbeitnehmende gemäss Art. 330a ORdas Recht auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Es muss wahrheitsgetreu und wohlwollend sein — eine Kombination, die zur Entstehung einer verschlüsselten Zeugnissprache geführt hat. Bestimmte Formulierungen wirken positiv, bedeuten aber das Gegenteil. Dieses "beredtes Schweigen" (das bewusste Weglassen von Kategorien) ist oft schwerwiegender als negative Formulierungen.
Im Kanton Wallis ist das Kantonsgericht Wallis für Streitigkeiten rund um Arbeitszeugnisse zuständig. Die Grundlagen der Schweizer Zeugnissprache gelten jedoch kantonsübergreifend und basieren auf der Rechtsprechung des Bundesgerichts.