Was bedeutet "...wünschen wir auf dem weiteren Berufsweg viel Erfolg..."?
Versteckte Bewertung
Ausreichend
Erfolg wird nur für die *Zukunft* gewünscht, nicht für die Vergangenheit.
Detaillierte rechtliche Einordnung
Klingt gut, ist aber ein Code. Da "weiterhin" fehlt, sagt das aus: Hier hattest du keinen Erfolg, hoffentlich hast du in der Zukunft welchen.
Korrekturvorschlag
Zwingend das Wort "weiterhin" einfügen: "...wünschen wir weiterhin viel Erfolg..." (5.0).
Handlungsbedarf: Versteckte Kritik in deinem Zeugnis (Note 4.0)
Diese Formulierung signalisiert Schweizer Personalverantwortlichen Mängel oder verdeckte Unzufriedenheit. Nach Art. 330a OR muss ein Zeugnis wahr, aber zwingend wohlwollend formuliert sein und darf deine Zukunft nicht erschweren. Versteckte Notenabzüge treten selten isoliert auf – erfahrungsgemäss finden sich im gleichen Zeugnis weitere Codes.
Schlussformel: Signal, aber kein Rechtsanspruch
BVGer A-364/2022 vom 17. August 2023, E. 7.3
Eine fehlende oder knappe Schlussformel wird in der Praxis oft als negatives Signal gelesen. Rechtlich gilt jedoch: Einen durchsetzbaren Anspruch auf Dank, Bedauern oder Zukunftswünsche gibt es nicht – ihre Verwendung liegt im Ermessen des Arbeitgebers (ebenso BGer 4C.36/2004 vom 8. April 2004, E. 5). Eine Ergänzung lässt sich erbitten, aber nicht einklagen.
„Nach der Rechtsprechung besteht kein durchsetzbarer Anspruch der angestellten Person auf bestimmte Dankesworte, Zukunftswünsche oder Bedauernsbekundungen über den Austritt.“
Weiteren Satz aus deinem Zeugnis prüfen
Gib eine weitere Phrase aus deinem Schweizer Arbeitszeugnis ein, um sofort die versteckte Schulnote und HR-Bedeutung zu entschlüsseln:
Wird häufig im gleichen Kontext gesucht:
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