Schweizer Arbeitszeugnis Code

Was bedeutet "...wünschen wir weiterhin viel Erfolg..."?

Versteckte Bewertung

Gut

Erfolgreicher Mitarbeiter verlässt das Unternehmen.

5.0
Schweizer Zeugnisnote

Detaillierte rechtliche Einordnung

Das Wort "weiterhin" ist essenziell. Es bestätigt, dass der Mitarbeiter *hier* Erfolg hatte und man ihm wünscht, dass dieser anhält.

Korrekturvorschlag

Für Note 6.0: "...weiterhin viel Erfolg und alles Gute." verwenden.

Wichtig für die Zeugnisprüfung

Achtung vor trügerischer Sicherheit: Einzelnote ≠ Gesamtzeugnis

Auch wenn diese Formulierung mit Note 5.0 hervorragend bewertet ist: Schweizer Arbeitgeber kaschieren Mängel im Leistungs- oder Verhaltensteil häufig durch eine exzellente Schlussformel. Zudem führen unzulässige Auslassungen («beredtes Schweigen», z. B. fehlende Angaben zu Vorgesetzten) oft unbemerkt zu Abwertungen bei Bewerbungen.

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Relevantes Gerichtsurteil

Schlussformel & Abwertung

Bundesgerichtsurteil 4A_509/2021

Das Bundesgericht präzisiert hier die rechtliche Relevanz der Schlussformel (Bedauern, Dank und Zukunftswünsche).

„Das Fehlen einer üblichen Schlussformel (Dank und Bedauern) in einem ansonsten guten Arbeitszeugnis kann eine unzulässige Abwertung der Gesamtleistung darstellen und den Zeugnisanspruch verletzen.“
Phrasen-Schnell-Checker

Weiteren Satz aus deinem Zeugnis prüfen

Gib eine weitere Phrase aus deinem Schweizer Arbeitszeugnis ein, um sofort die versteckte Schulnote und HR-Bedeutung zu entschlüsseln:


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