Was bedeutet "...wünschen für die Zukunft alles Gute..."?
Versteckte Bewertung
Ausreichend
Höfliche, aber distanzierte Wünsche. Kein Erfolg.
4.0
Schweizer ZeugnisnoteDetaillierte rechtliche Einordnung
Fehlt hier der Erfolg ("und weiterhin viel Erfolg"), signalisiert dies, dass man dem Mitarbeiter keinen weiteren Erfolg zutraut oder er hier keinen hatte.
Korrekturvorschlag
Ergänzen mit: "...und weiterhin viel Erfolg." für eine gute Note (5.0).
Relevantes Gerichtsurteil
Schlussformel & Abwertung
Bundesgerichtsurteil 4A_509/2021
Das Bundesgericht präzisiert hier die rechtliche Relevanz der Schlussformel (Bedauern, Dank und Zukunftswünsche).
„Das Fehlen einer üblichen Schlussformel (Dank und Bedauern) in einem ansonsten guten Arbeitszeugnis kann eine unzulässige Abwertung der Gesamtleistung darstellen und den Zeugnisanspruch verletzen.“
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