Was bedeutet "...Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute...."?
Versteckte Bewertung
Genügend (Note 4.0)
Eine eiskalte Schlussformulierung ohne Dank und Bedauern entwertet das gesamte Zeugnis und deutet darauf hin, dass man froh über den Abgang ist
Detaillierte rechtliche Einordnung
Diese Formulierung („Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.“) gehört zur Kategorie SCHLUSSFORMEL im Schweizer Arbeitszeugnis. Im Schweizer Arbeitsrecht (Art. 330a OR) gilt das Wohlwollensprinzip, weshalb Arbeitgeber Mängel oft in codierter Form ausdrücken. Die Bedeutung dieser Passage ist: Eine eiskalte Schlussformulierung ohne Dank und Bedauern entwertet das gesamte Zeugnis und deutet darauf hin, dass man froh über den Abgang ist Dies entspricht einer Schweizer Zeugnisnote von ca. 4.0.
Korrekturvorschlag
Es wird empfohlen, beim Arbeitgeber schriftlich Einsprache zu erheben und die Ersetzung der Formulierung durch eine klar positive Leistungsklausel (z.B. „erledigte die Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit“) zu verlangen.
Schlussformel & Abwertung
Bundesgerichtsurteil 4A_509/2021
Das Bundesgericht präzisiert hier die rechtliche Relevanz der Schlussformel (Bedauern, Dank und Zukunftswünsche).
„Das Fehlen einer üblichen Schlussformel (Dank und Bedauern) in einem ansonsten guten Arbeitszeugnis kann eine unzulässige Abwertung der Gesamtleistung darstellen und den Zeugnisanspruch verletzen.“
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