Was bedeutet "...wünschen ihr für die Zukunft alles Gute..."?
Versteckte Bewertung
Gut (Note 5.0)
Standardformel ohne den Zusatz 'viel Erfolg', was auf eine durchschnittliche Gesamtbewertung hindeutet
Detaillierte rechtliche Einordnung
Diese Formulierung („wünschen ihr für die Zukunft alles Gute“) gehört zur Kategorie LEISTUNG im Schweizer Arbeitszeugnis. Im Schweizer Arbeitsrecht (Art. 330a OR) gilt das Wohlwollensprinzip, weshalb Arbeitgeber Mängel oft in codierter Form ausdrücken. Die Bedeutung dieser Passage ist: Standardformel ohne den Zusatz 'viel Erfolg', was auf eine durchschnittliche Gesamtbewertung hindeutet Dies entspricht einer Schweizer Zeugnisnote von ca. 5.0.
Korrekturvorschlag
Zur Aufwertung auf die Bestnote (6.0) kann die Formulierung verstärkt werden, z.B. durch Einfügen von „stets“ oder „jederzeit hervorragend“.
Anspruch auf qualifiziertes Arbeitszeugnis
Bundesgerichtsentscheid BGE 129 III 177
Der Leitentscheid zum gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers auf ein vollständiges (qualifiziertes) Zeugnis.
„Der Arbeitnehmer hat jederzeit Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis, das sich sowohl über seine Leistungen als auch über sein Verhalten auszusprechen hat, um sein wirtschaftliches Fortkommen zu fördern.“
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