Praxis6 Min. Lesezeit24. Juni 2026

Unzufrieden mit dem Arbeitszeugnis? Schritt-für-Schritt zur Korrektur

Ein unbefriedigendes Arbeitszeugnis kann die Stellensuche massiv erschweren. Doch Sie müssen ungünstige Formulierungen nicht einfach hinnehmen. Da Schweizer Arbeitszeugnisse laut Gesetz (Art. 330a OR) wohlwollend formuliert sein müssen, haben Sie gute Chancen auf eine Nachbesserung. Mit dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung fordern Sie erfolgreich Korrekturen ein.

Schritt 1: Das Zeugnis auf Geheimcodes und Lücken prüfen

Oft klingt ein Zeugnis oberflächlich nett, enthält aber versteckte Codierungen (z. B. «stets bemüht» = ungenügend) oder lässt wichtige Aspekte weg («beredtes Schweigen»). Der erste Schritt besteht darin, das Dokument systematisch zu analysieren oder durch eine KI prüfen zu lassen, um die exakten Problemstellen und Noten zu identifizieren.

Schritt 2: Konkreten Änderungsentwurf ausarbeiten

Gehen Sie nicht mit leeren Händen oder pauschalen Vorwürfen («Das Zeugnis ist schlecht») zum Arbeitgeber. Formulieren Sie die beanstandeten Sätze um und schreiben Sie konkrete Vorschläge auf. Wenn Sie dem HR einen fertigen, wohlwollenden und wahrheitsgetreuen Textvorschlag vorlegen, steigen Ihre Erfolgschancen um ein Vielfaches, da der administrative Aufwand für den Arbeitgeber minimiert wird.

Schritt 3: Das Gespräch mit dem Vorgesetzten oder HR suchen

Suchen Sie das persönliche Gespräch. Erklären Sie sachlich, warum Sie bestimmte Formulierungen anpassen möchten (z. B. weil sie missverständlich sind oder Ihr Fortkommen erschweren). Bringen Sie Ihren schriftlichen Formulierungsvorschlag mit. In 80% der Fälle lässt sich hier bereits eine gütliche Einigung erzielen.

Schritt 4: Schriftliches Korrekturbegehren mit Fristsetzung

Scheitert das Gespräch oder weigert sich der Arbeitgeber, schicken Sie ein formelles, schriftliches Korrekturbegehren per Einschreiben. Führen Sie darin die gewünschten Änderungen auf und begründen Sie diese kurz. Setzen Sie eine Frist von 10 bis 14 Tagen zur Ausstellung des korrigierten Dokuments.

Schritt 5: Schlichtungsverfahren einleiten

Sollte der Arbeitgeber stur bleiben, können Sie sich an die Schlichtungsbehörde Ihres Kantons wenden. Das Schlichtungsverfahren im Arbeitsrecht ist in der Schweiz kostenlos und zielt darauf ab, ohne langwierigen Prozess einen Vergleich zu finden. Oft lenken Arbeitgeber spätestens bei der Vorladung zur Schlichtungsverhandlung ein, da sie den Aufwand scheuen.

Fazit

Geben Sie sich nicht mit einem Zeugnis zufrieden, das Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt mindert. Mit einer klaren Vorbereitung und sachlichen Argumenten lässt sich fast jedes Zeugnis verbessern.

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