Rechtliches5 Min. Lesezeit24. Juni 2026

Arbeitszeugnis anfordern: Diese Fristen & Rechte gelten in der Schweiz

Jeder Arbeitnehmende in der Schweiz hat das gesetzliche Recht, jederzeit ein Arbeitszeugnis zu verlangen. Doch wie sieht es mit den Fristen aus? Wann muss der Arbeitgeber das Zeugnis ausstellen, und wie lange können Sie es rückwirkend anfordern? Ein Leitfaden durch die Schweizer Fristenpraxis.

Der gesetzliche Anspruch: Jederzeit und ohne Angabe von Gründen

Nach Art. 330a Abs. 1 des Schweizer Obligationenrechts (OR) können Sie vom Arbeitgeber jederzeit ein Arbeitszeugnis verlangen. Das bedeutet, dass Sie nicht auf das Ende des Arbeitsverhältnisses warten müssen. Auch während der Anstellung können Sie ein Zwischenzeugnis einfordern, um Ihren aktuellen Leistungsstand zu dokumentieren oder sich für neue Stellen zu bewerben.

Frist für die Ausstellung: Wie schnell muss der Arbeitgeber reagieren?

Das Gesetz nennt keine explizite Anzahl von Tagen, spricht aber davon, dass das Zeugnis «zeitnah» ausgestellt werden muss. Die Schweizer Rechtsprechung und HR-Praxis gehen von folgenden Fristen aus:

  • Zwischenzeugnis: Sollte innerhalb von 2 bis 3 Wochen nach der Anfrage vorliegen.
  • Schlusszeugnis bei Kündigung: Am letzten Arbeitstag des Arbeitsverhältnisses sollte das Zeugnis bereitliegen. Es empfiehlt sich, das Zeugnis bereits mit der Kündigung oder spätestens einen Monat vor Austritt anzufordern, damit das HR genügend Zeit zur Erstellung hat.
  • Rückwirkende Anforderung: Haben Sie das Unternehmen bereits verlassen und kein Zeugnis erhalten, sollte der Arbeitgeber dieses innerhalb von 10 bis 14 Tagen nach Ihrer Aufforderung zustellen.

Die Verjährungsfrist: Wie lange kann man ein Zeugnis rückwirkend verlangen?

Häufig stellen sich Arbeitnehmende erst Jahre nach dem Austritt die Frage, ob sie noch ein Zeugnis verlangen können. In der Schweiz gilt hier die allgemeine Verjährungsfrist für arbeitsrechtliche Ansprüche nach Art. 127 OR: Diese beträgt 10 Jahre. Sie können also bis zu 10 Jahre nach Ihrem Austritt ein Arbeitszeugnis anfordern. Aber Achtung: Nach so langer Zeit kann es schwierig sein, detaillierte Leistungsbeurteilungen zu rekonstruieren, da Vorgesetzte das Unternehmen verlassen haben oder Personalakten archiviert wurden.

Was tun, wenn der Arbeitgeber das Zeugnis verweigert oder verzögert?

Verzögert der Arbeitgeber die Ausstellung, sollten Sie schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen (z. B. 10 Tage). Hilft auch das nicht, können Sie den Anspruch gerichtlich durchsetzen. Die Klage auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses wird beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht. Das Verfahren ist für Arbeitnehmende in der Schweiz bis zu einem Streitwert von CHF 30'000 kostenlos.

Fazit

Warten Sie nicht zu lange mit dem Anfordern Ihres Arbeitszeugnisses. Je frischer die Leistungen in Erinnerung sind, desto einfacher ist die Erstellung und desto präziser fällt das wohlwollende Feedback aus.

Arbeitszeugnis prüfen und Korrekturen simulieren

KI-gestützte Analyse nach OR Art. 330a. Versteckte Codes, beredtes Schweigen und Korrekturvorschläge — in Sekunden.

Jetzt analysieren
Anonym · Datenschutzkonform · Schweizer Server

Weitere Ratgeber-Artikel