Rechtliches7 Min. Lesezeit16. Juni 2026

Arbeitszeugnis korrigieren lassen: Ihre Rechte in der Schweiz

Viele Arbeitnehmende nehmen ihr Zeugnis so hin, wie es ausgestellt wurde — aus Angst, den Arbeitgeber zu verärgern, oder weil sie nicht wissen, dass sie ein Recht auf Korrekturen haben. Dabei ist das Recht auf ein korrektes Zeugnis in der Schweiz gesetzlich verankert und einklagbar.

Das Recht auf ein wahrheitsgemässes und wohlwollendes Zeugnis

Art. 330a des Obligationenrechts (OR) verpflichtet den Arbeitgeber zur Ausstellung eines Zeugnisses, das «den Tatsachen entspricht» und «das Fortkommen des Arbeitnehmers nicht unnötig erschwert». Diese doppelte Anforderung — Wahrheit und Wohlwollen — gibt Ihnen eine starke rechtliche Grundlage für Korrekturen.

Wann haben Sie Anspruch auf Korrektur?

Ein Korrekturanspruch besteht immer dann, wenn das Zeugnis:

  • Unwahre oder übertrieben negative Formulierungen enthält
  • Wichtige positive Tätigkeiten oder Leistungen verschweigt
  • Versteckte Negativcodes verwendet (auch wenn diese «wahr» sind)
  • Formal unvollständig ist (fehlende Schlussformel, Datum, Unterschrift)
  • Unübliche Formulierungen enthält, die als Warnsignal wirken
  • Das beredtes Schweigen — das gezielte Weglassen wichtiger Kategorien — nutzt

Schritt 1: Das Gespräch suchen

In den meisten Fällen lässt sich eine Korrektur ohne juristische Schritte erreichen. Ein sachliches Gespräch mit der HR-Abteilung oder dem direkten Vorgesetzten reicht oft aus. Bereiten Sie sich vor: Notieren Sie konkret, welche Formulierungen Sie beanstanden und was Sie stattdessen erwarten. Formulierungsvorschläge, die Sie mitbringen, erhöhen die Erfolgswahrscheinlichkeit erheblich.

Schritt 2: Das schriftliche Korrekturbegehren

Wenn das Gespräch nichts bringt, senden Sie ein schriftliches Korrekturbegehren. Es sollte folgendes enthalten: die genaue Beanstandung (welche Formulierung, warum problematisch), Ihren konkreten Korrekturvorschlag sowie eine angemessene Frist (üblicherweise 10–14 Tage). Halten Sie den Ton sachlich und konstruktiv — das stärkt Ihre Position, falls es zum Rechtsstreit kommt.

Schritt 3: Gerichtliche Durchsetzung

Wenn der Arbeitgeber die Korrektur verweigert, können Sie beim zuständigen Arbeitsgericht Klage einreichen. Das Gericht kann den Arbeitgeber zur Ausstellung eines korrigierten Zeugnisses verpflichten. Wichtig: Der Beweis liegt beim Arbeitnehmer — Sie müssen nachweisen, dass die beanstandeten Formulierungen unzutreffend oder unnötig schädigend sind. Eine professionelle Zeugnisanalyse kann hier als Grundlage dienen.

Fristen: Wie lange haben Sie Zeit?

Für Zeugnisklagen gilt die allgemeine Verjährungsfrist von 10 Jahren nach Art. 127 OR. Praktisch empfiehlt es sich jedoch, Korrekturen so früh wie möglich zu verlangen — idealerweise innerhalb von 3 Monaten nach Austritt, solange das Arbeitsverhältnis noch frisch im Gedächtnis aller Beteiligten ist.

Fazit

Sie müssen kein schlechtes Zeugnis akzeptieren. Der erste Schritt ist immer derselbe: Wissen, was im Zeugnis wirklich steht. Erst wer die Zeugnissprache versteht, weiss, ob und wo eine Korrektur nötig ist.

Zeugnis analysieren und Korrekturanspruch prüfen

KI-gestützte Analyse nach OR Art. 330a. Versteckte Codes, beredtes Schweigen und Korrekturvorschläge — in Sekunden.

Jetzt analysieren
Anonym · Datenschutzkonform · Schweizer Server

Weitere Ratgeber-Artikel