Das Schlusszeugnis
Das Schlusszeugnis (auch Endzeugnis) wird bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt. Es ist das verbindliche Dokument für Bewerbungen und enthält die vollständige Beurteilung der gesamten Anstellungszeit. Gemäss Art. 330a OR hat jeder Arbeitnehmende bei Austritt Anspruch darauf — der Arbeitgeber kann die Ausstellung nicht verweigern.
Das Zwischenzeugnis
Ein Zwischenzeugnis kann während des laufenden Arbeitsverhältnisses verlangt werden — ohne Angabe von Gründen. Typische Situationen: Vorgesetztenwechsel, interne Versetzung, längere Abwesenheit (Elternzeit, Militär), oder wenn Sie aktiv Stellen suchen, ohne das aktuell Arbeitsverhältnis zu gefährden. Wichtig: Ein Zwischenzeugnis wird grundsätzlich in der Gegenwartsform verfasst («erfüllt», «zeigt», «ist»), ein Schlusszeugnis in der Vergangenheitsform.
Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick
Die Unterschiede betreffen Zeitpunkt, Form und Wirkung:
- Zeitpunkt: Schlusszeugnis bei Austritt, Zwischenzeugnis jederzeit auf Verlangen
- Zeitform: Schlusszeugnis in Vergangenheitsform, Zwischenzeugnis in Gegenwartsform
- Schlussformel: Im Schlusszeugnis Pflicht (Dank, Bedauern, Wünsche) — im Zwischenzeugnis optional
- Bindungswirkung: Das Schlusszeugnis kann vom Zwischenzeugnis abweichen, sollte es aber nicht deutlich verschlechtern
- Gültigkeit: Beide haben dieselbe rechtliche Grundlage (Art. 330a OR)
Darf das Schlusszeugnis schlechter sein als das Zwischenzeugnis?
Grundsätzlich ja — wenn sich die Leistung oder das Verhalten nach dem Zwischenzeugnis verschlechtert hat. Eine deutliche, unbegründete Verschlechterung ist jedoch rechtlich anfechtbar. Wenn Sie ein gutes Zwischenzeugnis haben, ist das ein wichtiger Schutz: Der Arbeitgeber muss eine Verschlechterung im Schlusszeugnis begründen können.
Wann sollten Sie ein Zwischenzeugnis verlangen?
Proaktiv — nicht erst wenn Sie bereits kündigen wollen. Ideal ist der Zeitpunkt nach einem abgeschlossenen Projekt oder nach einem Jahresgespräch mit positivem Feedback. Zu diesem Zeitpunkt ist die Bereitschaft des Arbeitgebers zur wohlwollenden Formulierung erfahrungsgemäss am höchsten.