Was bedeutet "...zeigte vollen Einsatz..."?
Versteckte Bewertung
Ungenügend
Es wird Fleiss betont, aber kein Erfolg ausgewiesen.
3.5
Schweizer ZeugnisnoteDetaillierte rechtliche Einordnung
Wenn betont wird, dass jemand "vollen Einsatz zeigte", ohne das tatsächliche Ergebnis positiv zu bewerten, deutet dies darauf hin, dass die Resultate hinter den Erwartungen zurückblieben.
Korrekturvorschlag
Kombinieren mit dem Erfolg, z.B.: "...arbeitete äusserst engagiert und erzielte stets hervorragende Ergebnisse..." (6.0).
Relevantes Gerichtsurteil
Wohlwollen vs. Wahrheitspflicht
Bundesgerichtsurteil 4A_270/2014
Das Bundesgericht wägt ab zwischen dem Wohlwollensprinzip und der Wahrheitspflicht des Arbeitgebers.
„Das Arbeitszeugnis darf das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht unnötig erschweren (Wohlwollen), muss aber gleichzeitig wahr sein, um künftige Arbeitgeber nicht irreführen (Wahrheitspflicht).“
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