Schweizer Arbeitszeugnis Code

Was bedeutet "...gab zu keinerlei Klagen Anlass..."?

Versteckte Bewertung

Ungenügend (Note 3.5)

Minimaler Standard erfüllt, aber keine positive Bewertung des Verhaltens

3.5
Schweizer Zeugnisnote

Detaillierte rechtliche Einordnung

Diese Formulierung („gab zu keinerlei Klagen Anlass“) gehört zur Kategorie VERHALTEN im Schweizer Arbeitszeugnis. Im Schweizer Arbeitsrecht (Art. 330a OR) gilt das Wohlwollensprinzip, weshalb Arbeitgeber Mängel oft in codierter Form ausdrücken. Die Bedeutung dieser Passage ist: Minimaler Standard erfüllt, aber keine positive Bewertung des Verhaltens Dies entspricht einer Schweizer Zeugnisnote von ca. 3.5.

Korrekturvorschlag

Es wird empfohlen, beim Arbeitgeber schriftlich Einsprache zu erheben und die Ersetzung der Formulierung durch eine klar positive Leistungsklausel (z.B. „erledigte die Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit“) zu verlangen.

Relevantes Gerichtsurteil

Beredtes Schweigen & Sozialverhalten

Bundesgerichtsurteil 4A_117/2021

Dieses Urteil befasst sich mit der Unzulässigkeit des bewussten Weglassens (beredtes Schweigen) von Zeugnispassagen.

„Das bewusste Weglassen einer Aussage über das Verhalten gegenüber Vorgesetzten bei einem ansonsten positiven Zeugnis ist unzulässig, da es eine verdeckte negative Qualifikation darstellt.“

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