Was bedeutet "...zeigte stets grosses Verständnis für die Belange seiner Mitarbeitenden..."?
Versteckte Bewertung
Ungenügend (Note 3.5)
Ihm fehlte es an Durchsetzungsvermögen und Führungskompetenz (Kumpeltyp, der sich nicht durchsetzen kann)
Detaillierte rechtliche Einordnung
Diese Formulierung („zeigte stets grosses Verständnis für die Belange seiner Mitarbeitenden“) gehört zur Kategorie AUSLASSUNG im Schweizer Arbeitszeugnis. Im Schweizer Arbeitsrecht (Art. 330a OR) gilt das Wohlwollensprinzip, weshalb Arbeitgeber Mängel oft in codierter Form ausdrücken. Die Bedeutung dieser Passage ist: Ihm fehlte es an Durchsetzungsvermögen und Führungskompetenz (Kumpeltyp, der sich nicht durchsetzen kann) Dies entspricht einer Schweizer Zeugnisnote von ca. 3.5.
Korrekturvorschlag
Es wird empfohlen, beim Arbeitgeber schriftlich Einsprache zu erheben und die Ersetzung der Formulierung durch eine klar positive Leistungsklausel (z.B. „erledigte die Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit“) zu verlangen.
Beredtes Schweigen & Sozialverhalten
Bundesgerichtsurteil 4A_117/2021
Dieses Urteil befasst sich mit der Unzulässigkeit des bewussten Weglassens (beredtes Schweigen) von Zeugnispassagen.
„Das bewusste Weglassen einer Aussage über das Verhalten gegenüber Vorgesetzten bei einem ansonsten positiven Zeugnis ist unzulässig, da es eine verdeckte negative Qualifikation darstellt.“
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