Schweizer Arbeitszeugnis Code

Was bedeutet "...zeigte für die Belange der Kunden Verständnis..."?

Versteckte Bewertung

Ungenügend (Note 3.5)

Er war unhöflich, hat die Probleme der Kunden nicht gelöst oder liess sich auf Diskussionen ein.

3.5
Schweizer Zeugnisnote

Detaillierte rechtliche Einordnung

Diese Formulierung („zeigte für die Belange der Kunden Verständnis“) gehört zur Kategorie VERHALTEN im Schweizer Arbeitszeugnis. Im Schweizer Arbeitsrecht (Art. 330a OR) gilt das Wohlwollensprinzip, weshalb Arbeitgeber Mängel oft in codierter Form ausdrücken. Die Bedeutung dieser Passage ist: Er war unhöflich, hat die Probleme der Kunden nicht gelöst oder liess sich auf Diskussionen ein. Dies entspricht einer Schweizer Zeugnisnote von ca. 3.5.

Korrekturvorschlag

Es wird empfohlen, beim Arbeitgeber schriftlich Einsprache zu erheben und die Ersetzung der Formulierung durch eine klar positive Leistungsklausel (z.B. „erledigte die Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit“) zu verlangen.

Relevantes Gerichtsurteil

Beredtes Schweigen & Sozialverhalten

Bundesgerichtsurteil 4A_117/2021

Dieses Urteil befasst sich mit der Unzulässigkeit des bewussten Weglassens (beredtes Schweigen) von Zeugnispassagen.

„Das bewusste Weglassen einer Aussage über das Verhalten gegenüber Vorgesetzten bei einem ansonsten positiven Zeugnis ist unzulässig, da es eine verdeckte negative Qualifikation darstellt.“

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