Schweizer Arbeitszeugnis Code

Was bedeutet "...Wir danken ihr für die geleistete Arbeit und wünschen ihr... viel Erfolg..."?

Versteckte Bewertung

Gut (Note 5.0)

Obwohl die Leistungen gut waren, ist das Unternehmen aufgrund des fehlenden Bedauerns ('Wir bedauern...') nicht unglücklich über den Abgang

5.0
Schweizer Zeugnisnote

Detaillierte rechtliche Einordnung

Diese Formulierung („Wir danken ihr für die geleistete Arbeit und wünschen ihr... viel Erfolg“) gehört zur Kategorie LEISTUNG im Schweizer Arbeitszeugnis. Im Schweizer Arbeitsrecht (Art. 330a OR) gilt das Wohlwollensprinzip, weshalb Arbeitgeber Mängel oft in codierter Form ausdrücken. Die Bedeutung dieser Passage ist: Obwohl die Leistungen gut waren, ist das Unternehmen aufgrund des fehlenden Bedauerns ('Wir bedauern...') nicht unglücklich über den Abgang Dies entspricht einer Schweizer Zeugnisnote von ca. 5.0.

Korrekturvorschlag

Zur Aufwertung auf die Bestnote (6.0) kann die Formulierung verstärkt werden, z.B. durch Einfügen von „stets“ oder „jederzeit hervorragend“.

Relevantes Gerichtsurteil

Anspruch auf qualifiziertes Arbeitszeugnis

Bundesgerichtsentscheid BGE 129 III 177

Der Leitentscheid zum gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers auf ein vollständiges (qualifiziertes) Zeugnis.

„Der Arbeitnehmer hat jederzeit Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis, das sich sowohl über seine Leistungen als auch über sein Verhalten auszusprechen hat, um sein wirtschaftliches Fortkommen zu fördern.“

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