Schweizer Arbeitszeugnis Code

Was bedeutet "...was wir zur Kenntnis nehmen..."?

Versteckte Bewertung

Schwach / Mangelhaft (Note 3.0)

Kühle, fast feindselige Formulierung; man ist froh über den Abgang

3.0
Schweizer Zeugnisnote

Detaillierte rechtliche Einordnung

Diese Formulierung („was wir zur Kenntnis nehmen“) gehört zur Kategorie LEISTUNG im Schweizer Arbeitszeugnis. Im Schweizer Arbeitsrecht (Art. 330a OR) gilt das Wohlwollensprinzip, weshalb Arbeitgeber Mängel oft in codierter Form ausdrücken. Die Bedeutung dieser Passage ist: Kühle, fast feindselige Formulierung; man ist froh über den Abgang Dies entspricht einer Schweizer Zeugnisnote von ca. 3.0.

Korrekturvorschlag

Es wird empfohlen, beim Arbeitgeber schriftlich Einsprache zu erheben und die Ersetzung der Formulierung durch eine klar positive Leistungsklausel (z.B. „erledigte die Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit“) zu verlangen.

Relevantes Gerichtsurteil

Wohlwollen vs. Wahrheitspflicht

Bundesgerichtsurteil 4A_270/2014

Das Bundesgericht wägt ab zwischen dem Wohlwollensprinzip und der Wahrheitspflicht des Arbeitgebers.

„Das Arbeitszeugnis darf das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht unnötig erschweren (Wohlwollen), muss aber gleichzeitig wahr sein, um künftige Arbeitgeber nicht irreführen (Wahrheitspflicht).“

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