Was bedeutet "...war stets bestrebt, die Verkaufsziele zu erreichen..."?
Versteckte Bewertung
Ungenügend (Note 3.5)
Er hat die Verkaufsziele nie erreicht.
Detaillierte rechtliche Einordnung
Diese Formulierung („war stets bestrebt, die Verkaufsziele zu erreichen“) gehört zur Kategorie LEISTUNG im Schweizer Arbeitszeugnis. Im Schweizer Arbeitsrecht (Art. 330a OR) gilt das Wohlwollensprinzip, weshalb Arbeitgeber Mängel oft in codierter Form ausdrücken. Die Bedeutung dieser Passage ist: Er hat die Verkaufsziele nie erreicht. Dies entspricht einer Schweizer Zeugnisnote von ca. 3.5.
Korrekturvorschlag
Es wird empfohlen, beim Arbeitgeber schriftlich Einsprache zu erheben und die Ersetzung der Formulierung durch eine klar positive Leistungsklausel (z.B. „erledigte die Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit“) zu verlangen.
Wohlwollen vs. Wahrheitspflicht
Bundesgerichtsurteil 4A_270/2014
Das Bundesgericht wägt ab zwischen dem Wohlwollensprinzip und der Wahrheitspflicht des Arbeitgebers.
„Das Arbeitszeugnis darf das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht unnötig erschweren (Wohlwollen), muss aber gleichzeitig wahr sein, um künftige Arbeitgeber nicht irreführen (Wahrheitspflicht).“
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