Was bedeutet "...Verhalten gegenüber den Kollegen war stets kameradschaftlich..."?
Versteckte Bewertung
Ungenügend (Note 3.5)
Beredtes Schweigen bezüglich Vorgesetzten; deutet auf Autoritätsprobleme hin
Detaillierte rechtliche Einordnung
Diese Formulierung („Verhalten gegenüber den Kollegen war stets kameradschaftlich“) gehört zur Kategorie VERHALTEN im Schweizer Arbeitszeugnis. Im Schweizer Arbeitsrecht (Art. 330a OR) gilt das Wohlwollensprinzip, weshalb Arbeitgeber Mängel oft in codierter Form ausdrücken. Die Bedeutung dieser Passage ist: Beredtes Schweigen bezüglich Vorgesetzten; deutet auf Autoritätsprobleme hin Dies entspricht einer Schweizer Zeugnisnote von ca. 3.5.
Korrekturvorschlag
Es wird empfohlen, beim Arbeitgeber schriftlich Einsprache zu erheben und die Ersetzung der Formulierung durch eine klar positive Leistungsklausel (z.B. „erledigte die Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit“) zu verlangen.
Beredtes Schweigen & Sozialverhalten
Bundesgerichtsurteil 4A_117/2021
Dieses Urteil befasst sich mit der Unzulässigkeit des bewussten Weglassens (beredtes Schweigen) von Zeugnispassagen.
„Das bewusste Weglassen einer Aussage über das Verhalten gegenüber Vorgesetzten bei einem ansonsten positiven Zeugnis ist unzulässig, da es eine verdeckte negative Qualifikation darstellt.“
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