Was bedeutet "...stets mit grossem Fleiss und grosser Pünktlichkeit anging..."?
Versteckte Bewertung
Schwach / Mangelhaft (Note 3.0)
Er war zwar pünktlich anwesend, hat aber keine nennenswerten Ergebnisse erzielt (Betonung von Selbstverständlichkeiten)
Detaillierte rechtliche Einordnung
Diese Formulierung („stets mit grossem Fleiss und grosser Pünktlichkeit anging“) gehört zur Kategorie LEISTUNG im Schweizer Arbeitszeugnis. Im Schweizer Arbeitsrecht (Art. 330a OR) gilt das Wohlwollensprinzip, weshalb Arbeitgeber Mängel oft in codierter Form ausdrücken. Die Bedeutung dieser Passage ist: Er war zwar pünktlich anwesend, hat aber keine nennenswerten Ergebnisse erzielt (Betonung von Selbstverständlichkeiten) Dies entspricht einer Schweizer Zeugnisnote von ca. 2.0.
Korrekturvorschlag
Es wird empfohlen, beim Arbeitgeber schriftlich Einsprache zu erheben und die Ersetzung der Formulierung durch eine klar positive Leistungsklausel (z.B. „erledigte die Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit“) zu verlangen.
Wohlwollen vs. Wahrheitspflicht
Bundesgerichtsurteil 4A_270/2014
Das Bundesgericht wägt ab zwischen dem Wohlwollensprinzip und der Wahrheitspflicht des Arbeitgebers.
„Das Arbeitszeugnis darf das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht unnötig erschweren (Wohlwollen), muss aber gleichzeitig wahr sein, um künftige Arbeitgeber nicht irreführen (Wahrheitspflicht).“
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