Schweizer Arbeitszeugnis Code

Was bedeutet "...stets bereit, die zugewiesenen Arbeiten... auszuführen..."?

Versteckte Bewertung

Ungenügend (Note 3.5)

Sie tat nur das, was man ihr auftrug; mangelnde Eigeninitiative

3.5
Schweizer Zeugnisnote

Detaillierte rechtliche Einordnung

Diese Formulierung („stets bereit, die zugewiesenen Arbeiten... auszuführen“) gehört zur Kategorie LEISTUNG im Schweizer Arbeitszeugnis. Im Schweizer Arbeitsrecht (Art. 330a OR) gilt das Wohlwollensprinzip, weshalb Arbeitgeber Mängel oft in codierter Form ausdrücken. Die Bedeutung dieser Passage ist: Sie tat nur das, was man ihr auftrug; mangelnde Eigeninitiative Dies entspricht einer Schweizer Zeugnisnote von ca. 3.5.

Korrekturvorschlag

Es wird empfohlen, beim Arbeitgeber schriftlich Einsprache zu erheben und die Ersetzung der Formulierung durch eine klar positive Leistungsklausel (z.B. „erledigte die Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit“) zu verlangen.

Relevantes Gerichtsurteil

Wohlwollen vs. Wahrheitspflicht

Bundesgerichtsurteil 4A_270/2014

Das Bundesgericht wägt ab zwischen dem Wohlwollensprinzip und der Wahrheitspflicht des Arbeitgebers.

„Das Arbeitszeugnis darf das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht unnötig erschweren (Wohlwollen), muss aber gleichzeitig wahr sein, um künftige Arbeitgeber nicht irreführen (Wahrheitspflicht).“

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