Was bedeutet "...war stets bemüht..."?
Versteckte Bewertung
Ungenügend
Ein bekannter Negativ-Code (Bemühen ohne Erfolg).
3.5
Schweizer ZeugnisnoteDetaillierte rechtliche Einordnung
Im Schweizer Arbeitsrecht gilt diese Phrase als klarer Code für Misserfolg. Es bedeutet, dass der Mitarbeiter zwar gewillt war, die Leistung jedoch qualitativ ungenügend war und Ziele nicht erreicht wurden.
Korrekturvorschlag
Ersetzen durch: "...erledigte die Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit..." (5.0).
Relevantes Gerichtsurteil
Wohlwollen vs. Wahrheitspflicht
Bundesgerichtsurteil 4A_270/2014
Das Bundesgericht wägt ab zwischen dem Wohlwollensprinzip und der Wahrheitspflicht des Arbeitgebers.
„Das Arbeitszeugnis darf das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht unnötig erschweren (Wohlwollen), muss aber gleichzeitig wahr sein, um künftige Arbeitgeber nicht irreführen (Wahrheitspflicht).“
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