Schweizer Arbeitszeugnis Code

Was bedeutet "...war stets bemüht..."?

Versteckte Bewertung

Ungenügend

Ein bekannter Negativ-Code (Bemühen ohne Erfolg).

3.5
Schweizer Zeugnisnote

Detaillierte rechtliche Einordnung

Im Schweizer Arbeitsrecht gilt diese Phrase als klarer Code für Misserfolg. Es bedeutet, dass der Mitarbeiter zwar gewillt war, die Leistung jedoch qualitativ ungenügend war und Ziele nicht erreicht wurden.

Korrekturvorschlag

Ersetzen durch: "...erledigte die Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit..." (5.0).

Codierte Abwertung erkannt

Handlungsbedarf: Versteckte Kritik in deinem Zeugnis (Note 3.5)

Diese Formulierung signalisiert Schweizer Personalverantwortlichen Mängel oder verdeckte Unzufriedenheit. Nach Art. 330a OR muss ein Zeugnis wahr, aber zwingend wohlwollend formuliert sein und darf deine Zukunft nicht erschweren. Versteckte Notenabzüge treten selten isoliert auf – erfahrungsgemäss finden sich im gleichen Zeugnis weitere Codes.

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Relevantes Gerichtsurteil

Wohlwollen vs. Wahrheitspflicht

Bundesgerichtsurteil 4A_270/2014

Das Bundesgericht wägt ab zwischen dem Wohlwollensprinzip und der Wahrheitspflicht des Arbeitgebers.

„Das Arbeitszeugnis darf das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht unnötig erschweren (Wohlwollen), muss aber gleichzeitig wahr sein, um künftige Arbeitgeber nicht irreführen (Wahrheitspflicht).“
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