Was bedeutet "...setzte sich stets intensiv für die Belange und Interessen seiner Untergebenen ein..."?
Versteckte Bewertung
Ungenügend (Note 3.5)
Er solidarisierte sich mit den Mitarbeitern gegen die Geschäftsleitung; mangelnde Loyalität nach oben
Detaillierte rechtliche Einordnung
Diese Formulierung („setzte sich stets intensiv für die Belange und Interessen seiner Untergebenen ein“) gehört zur Kategorie LEISTUNG im Schweizer Arbeitszeugnis. Im Schweizer Arbeitsrecht (Art. 330a OR) gilt das Wohlwollensprinzip, weshalb Arbeitgeber Mängel oft in codierter Form ausdrücken. Die Bedeutung dieser Passage ist: Er solidarisierte sich mit den Mitarbeitern gegen die Geschäftsleitung; mangelnde Loyalität nach oben Dies entspricht einer Schweizer Zeugnisnote von ca. 3.5.
Korrekturvorschlag
Es wird empfohlen, beim Arbeitgeber schriftlich Einsprache zu erheben und die Ersetzung der Formulierung durch eine klar positive Leistungsklausel (z.B. „erledigte die Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit“) zu verlangen.
Wohlwollen vs. Wahrheitspflicht
Bundesgerichtsurteil 4A_270/2014
Das Bundesgericht wägt ab zwischen dem Wohlwollensprinzip und der Wahrheitspflicht des Arbeitgebers.
„Das Arbeitszeugnis darf das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht unnötig erschweren (Wohlwollen), muss aber gleichzeitig wahr sein, um künftige Arbeitgeber nicht irreführen (Wahrheitspflicht).“
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