Schweizer Arbeitszeugnis Code

Was bedeutet "...sehr kommunikative Mitarbeiterin, die sich rege am Austausch im Hause beteiligte..."?

Versteckte Bewertung

Genügend (Note 4.0)

Sie war extrem geschwätzig, hielt andere von der Arbeit ab und neigte zu Tratsch.

4.0
Schweizer Zeugnisnote

Detaillierte rechtliche Einordnung

Diese Formulierung („sehr kommunikative Mitarbeiterin, die sich rege am Austausch im Hause beteiligte“) gehört zur Kategorie LEISTUNG im Schweizer Arbeitszeugnis. Im Schweizer Arbeitsrecht (Art. 330a OR) gilt das Wohlwollensprinzip, weshalb Arbeitgeber Mängel oft in codierter Form ausdrücken. Die Bedeutung dieser Passage ist: Sie war extrem geschwätzig, hielt andere von der Arbeit ab und neigte zu Tratsch. Dies entspricht einer Schweizer Zeugnisnote von ca. 4.0.

Korrekturvorschlag

Es wird empfohlen, beim Arbeitgeber schriftlich Einsprache zu erheben und die Ersetzung der Formulierung durch eine klar positive Leistungsklausel (z.B. „erledigte die Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit“) zu verlangen.

Relevantes Gerichtsurteil

Wohlwollen vs. Wahrheitspflicht

Bundesgerichtsurteil 4A_270/2014

Das Bundesgericht wägt ab zwischen dem Wohlwollensprinzip und der Wahrheitspflicht des Arbeitgebers.

„Das Arbeitszeugnis darf das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht unnötig erschweren (Wohlwollen), muss aber gleichzeitig wahr sein, um künftige Arbeitgeber nicht irreführen (Wahrheitspflicht).“

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