Was bedeutet "...Frau Kaufmann verlässt unser Unternehmen per 31. Juli 2023...."?
Versteckte Bewertung
Gut (Note 5.0)
Der abrupte, emotionslose Schlusssatz ohne Dank und Wünsche signalisiert einen tiefen, unüberbrückbaren Konflikt am Ende des Arbeitsverhältnisses
Detaillierte rechtliche Einordnung
Diese Formulierung („Frau Kaufmann verlässt unser Unternehmen per 31. Juli 2023.“) gehört zur Kategorie SCHLUSSFORMEL im Schweizer Arbeitszeugnis. Im Schweizer Arbeitsrecht (Art. 330a OR) gilt das Wohlwollensprinzip, weshalb Arbeitgeber Mängel oft in codierter Form ausdrücken. Die Bedeutung dieser Passage ist: Der abrupte, emotionslose Schlusssatz ohne Dank und Wünsche signalisiert einen tiefen, unüberbrückbaren Konflikt am Ende des Arbeitsverhältnisses Dies entspricht einer Schweizer Zeugnisnote von ca. 5.0.
Korrekturvorschlag
Zur Aufwertung auf die Bestnote (6.0) kann die Formulierung verstärkt werden, z.B. durch Einfügen von „stets“ oder „jederzeit hervorragend“.
Schlussformel & Abwertung
Bundesgerichtsurteil 4A_509/2021
Das Bundesgericht präzisiert hier die rechtliche Relevanz der Schlussformel (Bedauern, Dank und Zukunftswünsche).
„Das Fehlen einer üblichen Schlussformel (Dank und Bedauern) in einem ansonsten guten Arbeitszeugnis kann eine unzulässige Abwertung der Gesamtleistung darstellen und den Zeugnisanspruch verletzen.“
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