Schweizer Arbeitszeugnis Code

Was bedeutet "...Frau Kaufmann verlässt unser Unternehmen per 31. Juli 2023...."?

Versteckte Bewertung

Gut (Note 5.0)

Der abrupte, emotionslose Schlusssatz ohne Dank und Wünsche signalisiert einen tiefen, unüberbrückbaren Konflikt am Ende des Arbeitsverhältnisses

5.0
Schweizer Zeugnisnote

Detaillierte rechtliche Einordnung

Diese Formulierung („Frau Kaufmann verlässt unser Unternehmen per 31. Juli 2023.“) gehört zur Kategorie SCHLUSSFORMEL im Schweizer Arbeitszeugnis. Im Schweizer Arbeitsrecht (Art. 330a OR) gilt das Wohlwollensprinzip, weshalb Arbeitgeber Mängel oft in codierter Form ausdrücken. Die Bedeutung dieser Passage ist: Der abrupte, emotionslose Schlusssatz ohne Dank und Wünsche signalisiert einen tiefen, unüberbrückbaren Konflikt am Ende des Arbeitsverhältnisses Dies entspricht einer Schweizer Zeugnisnote von ca. 5.0.

Korrekturvorschlag

Zur Aufwertung auf die Bestnote (6.0) kann die Formulierung verstärkt werden, z.B. durch Einfügen von „stets“ oder „jederzeit hervorragend“.

Relevantes Gerichtsurteil

Schlussformel & Abwertung

Bundesgerichtsurteil 4A_509/2021

Das Bundesgericht präzisiert hier die rechtliche Relevanz der Schlussformel (Bedauern, Dank und Zukunftswünsche).

„Das Fehlen einer üblichen Schlussformel (Dank und Bedauern) in einem ansonsten guten Arbeitszeugnis kann eine unzulässige Abwertung der Gesamtleistung darstellen und den Zeugnisanspruch verletzen.“

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