Was bedeutet "...die nötige Ausdauer..."?
Versteckte Bewertung
Schwach / Mangelhaft (Note 3.0)
Es fehlte ihm an Durchhaltevermögen, Belastbarkeit und Durchsetzungskraft.
Detaillierte rechtliche Einordnung
Diese Formulierung („die nötige Ausdauer“) gehört zur Kategorie AUSLASSUNG im Schweizer Arbeitszeugnis. Im Schweizer Arbeitsrecht (Art. 330a OR) gilt das Wohlwollensprinzip, weshalb Arbeitgeber Mängel oft in codierter Form ausdrücken. Die Bedeutung dieser Passage ist: Es fehlte ihm an Durchhaltevermögen, Belastbarkeit und Durchsetzungskraft. Dies entspricht einer Schweizer Zeugnisnote von ca. 3.0.
Korrekturvorschlag
Es wird empfohlen, beim Arbeitgeber schriftlich Einsprache zu erheben und die Ersetzung der Formulierung durch eine klar positive Leistungsklausel (z.B. „erledigte die Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit“) zu verlangen.
Beredtes Schweigen & Sozialverhalten
Bundesgerichtsurteil 4A_117/2021
Dieses Urteil befasst sich mit der Unzulässigkeit des bewussten Weglassens (beredtes Schweigen) von Zeugnispassagen.
„Das bewusste Weglassen einer Aussage über das Verhalten gegenüber Vorgesetzten bei einem ansonsten positiven Zeugnis ist unzulässig, da es eine verdeckte negative Qualifikation darstellt.“
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