Was bedeutet "...Das Arbeitsverhältnis endet per 30. Juni 2023..."?
Versteckte Bewertung
Hervorragend (Bestnote 6.0)
Das abrupte Ende ohne Nennung des Grundes und ohne Bedauern deutet trotz hervorragender Leistung auf eine fristlose Entlassung, eine Freistellung oder einen schweren internen Konflikt am Ende hin (Abwertung des Gesamtzeugnisses auf Note 5.0)
Detaillierte rechtliche Einordnung
Diese Formulierung („Das Arbeitsverhältnis endet per 30. Juni 2023“) gehört zur Kategorie LEISTUNG im Schweizer Arbeitszeugnis. Im Schweizer Arbeitsrecht (Art. 330a OR) gilt das Wohlwollensprinzip, weshalb Arbeitgeber Mängel oft in codierter Form ausdrücken. Die Bedeutung dieser Passage ist: Das abrupte Ende ohne Nennung des Grundes und ohne Bedauern deutet trotz hervorragender Leistung auf eine fristlose Entlassung, eine Freistellung oder einen schweren internen Konflikt am Ende hin (Abwertung des Gesamtzeugnisses auf Note 5.0) Dies entspricht einer Schweizer Zeugnisnote von ca. 6.0.
Korrekturvorschlag
Keine Anpassung erforderlich. Dies ist eine überdurchschnittlich positive Formulierung.
Anspruch auf qualifiziertes Arbeitszeugnis
Bundesgerichtsentscheid BGE 129 III 177
Der Leitentscheid zum gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers auf ein vollständiges (qualifiziertes) Zeugnis.
„Der Arbeitnehmer hat jederzeit Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis, das sich sowohl über seine Leistungen als auch über sein Verhalten auszusprechen hat, um sein wirtschaftliches Fortkommen zu fördern.“
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