Was bedeutet "[Auslassung]: Fehlendes Bedauern über das Verlassen des Unternehmens"?
Versteckte Bewertung
Ungenügend (Note 3.5)
Das bewusste Weglassen dieser Angabe (Fehlendes Bedauern über das Verlassen des Unternehmens) stellt nach Schweizer Recht (Art. 330a OR / BGer 4A_117/2021) ein unzulässiges beredtes Schweigen dar.
Detaillierte rechtliche Einordnung
Diese Formulierung („Fehlendes Bedauern über das Verlassen des Unternehmens“) gehört zur Kategorie AUSLASSUNG im Schweizer Arbeitszeugnis. Im Schweizer Arbeitsrecht (Art. 330a OR) gilt das Wohlwollensprinzip, weshalb Arbeitgeber Mängel oft in codierter Form ausdrücken. Die Bedeutung dieser Passage ist: Das bewusste Weglassen dieser Angabe (Fehlendes Bedauern über das Verlassen des Unternehmens) stellt nach Schweizer Recht (Art. 330a OR / BGer 4A_117/2021) ein unzulässiges beredtes Schweigen dar. Dies entspricht einer Schweizer Zeugnisnote von ca. 3.5.
Korrekturvorschlag
Der Arbeitnehmer sollte schriftlich die Ergänzung der fehlenden Zeugnispassage verlangen, da beredtes Schweigen eine versteckte Abwertung darstellt.
Beredtes Schweigen & Sozialverhalten
Bundesgerichtsurteil 4A_117/2021
Dieses Urteil befasst sich mit der Unzulässigkeit des bewussten Weglassens (beredtes Schweigen) von Zeugnispassagen.
„Das bewusste Weglassen einer Aussage über das Verhalten gegenüber Vorgesetzten bei einem ansonsten positiven Zeugnis ist unzulässig, da es eine verdeckte negative Qualifikation darstellt.“
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