Schweizer Arbeitszeugnis Code

Was bedeutet "[Auslassung]: Fehlende Beurteilung des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten"?

Versteckte Bewertung

Ungenügend (Note 3.5)

Das bewusste Weglassen dieser Angabe (Fehlende Beurteilung des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten) stellt nach Schweizer Recht (Art. 330a OR / BGer 4A_117/2021) ein unzulässiges beredtes Schweigen dar.

3.5
Schweizer Zeugnisnote

Detaillierte rechtliche Einordnung

Diese Formulierung („Fehlende Beurteilung des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten“) gehört zur Kategorie AUSLASSUNG im Schweizer Arbeitszeugnis. Im Schweizer Arbeitsrecht (Art. 330a OR) gilt das Wohlwollensprinzip, weshalb Arbeitgeber Mängel oft in codierter Form ausdrücken. Die Bedeutung dieser Passage ist: Das bewusste Weglassen dieser Angabe (Fehlende Beurteilung des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten) stellt nach Schweizer Recht (Art. 330a OR / BGer 4A_117/2021) ein unzulässiges beredtes Schweigen dar. Dies entspricht einer Schweizer Zeugnisnote von ca. 3.5.

Korrekturvorschlag

Der Arbeitnehmer sollte schriftlich die Ergänzung der fehlenden Zeugnispassage verlangen, da beredtes Schweigen eine versteckte Abwertung darstellt.

Relevantes Gerichtsurteil

Beredtes Schweigen & Sozialverhalten

Bundesgerichtsurteil 4A_117/2021

Dieses Urteil befasst sich mit der Unzulässigkeit des bewussten Weglassens (beredtes Schweigen) von Zeugnispassagen.

„Das bewusste Weglassen einer Aussage über das Verhalten gegenüber Vorgesetzten bei einem ansonsten positiven Zeugnis ist unzulässig, da es eine verdeckte negative Qualifikation darstellt.“

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